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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03   

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https://dejure.org/2004,13448
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03 (https://dejure.org/2004,13448)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.08.2004 - L 12 AL 235/03 (https://dejure.org/2004,13448)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. August 2004 - L 12 AL 235/03 (https://dejure.org/2004,13448)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe des Bemessungsentgeltes für Arbeitslosengeld; Folgebescheid als Gegenstand des Verfahrens; Vergleich oder Vereinbarung über Anwendung einer Rechtsvorschrift; Umfang des Bemessungszeitraums; Abrechnung der Entgeltzeiträume; Ausscheiden aus dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seien auch die Entgelte zu berücksichtigen, die infolge einer nachträglichen Vertragserfüllung erzielt würden (Urteil vom 28.06.1995 - B 7 RAr 102/94 -).

    Entgegen der Ansicht des Sozialgerichts kann die Zahlung für April 2002 weder auf das Urteil des BSG vom 28.06.1995 - 7 RAr 102/94 - noch auf den Gesetzeszweck und auch nicht auf die Kommentierung bei Niesel (§ 130 Randnr. 4) gestützt werden.

  • LSG Niedersachsen, 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95

    Folgebescheid; Arbeitsförderung; Einbeziehung; Rechtsstreit; Bescheid;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2004 - L 12 AL 235/03
    Kann man in Fällen, in denen das SG offensichtlich Aufhebungsbescheide nicht gesehen hat, auf den allgemeinen Tenor des sozialgerichtlichen Urteils und die diesen angreifende Berufungsbegründung abstellen? Oder muss man auf den Zeitraum abstellen, den das Sozialgericht bei Erkennen der Sachlage hätte beurteilen müssen? Kann man § 96 SGG großzügig im Sinne der BSG-Rechtsprechung auch dann anwenden, wenn eine Partei ausdrücklich erklärt, dass sie dies nicht wünsche und nach der Rechtsprechung des Senats, die wohl auch vom LSG Niedersachsen im Urteil vom 21.06.1996 - L 7 Ar 211/95 - geteilt wird, eine direkte Anwendung von § 96 SGG nicht in Betracht kommt? Die materiell-rechtlichen Fragen zur Begründetheit der Berufung hätten den Senat nicht zur Zulassung der Revision bewogen, da er sich in dieser Hinsicht mit der BSG-Rechtsprechung im Einklang sieht.
  • LSG Bayern, 10.11.2006 - L 8 AL 120/05

    Zulässigkeit einer isolierten Anfechtungsklage; Erstattungsforderungen gegen den

    Die Folgebescheide vom 25.06.2003 und 22.07.2003 wären gemäß § 96 Abs. 1 SGG analog kraft Gesetzes (Zeihe SGG § 96 Rn. 4c; Hk-SGG/Binder § 96 Rn. 17), unabhängig vom Wissen und Willen der Beteiligten (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 10; LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.08.2004 - Az.: L 12 AL 235/03) Gegenstand des Verfahrens geworden (Fall der gesetzlichen Klageänderung; Leitherer, a.a.O. § 96 Rn. 11).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - L 28 AL 16/04

    Gegenstand des Verfahrens - erneute Arbeitslosengeldbewilligung nach

    Die Zulässigkeit der Berufung lässt sich vorliegend auch nicht entsprechend der Rechtsprechung des Landessozialgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 11. August 2004, Az.: L 12 AL 235/03) dadurch herstellen, dass man die Berechnung des Beschwerdewertes darauf abstellt, was das Sozialgericht dem Kläger verwehrt oder zugesprochen hat.
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